innogy SE: Hauptversammlung zum Squeeze-out

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.ON Verwaltungs SE gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 42,82 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der innogy SE festgesetzt. Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 23.01.2020: Vorstand und Aufsichtsrat … innogy SE: Hauptversammlung zum Squeeze-out weiterlesen